Allgemeine Geschäftsbedingungen
(gültig ab 01.10.2023)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in der jeweils aktuellen Fassung Bestandteil des Angebotes/Vertrages zwischen dem Tier-/Hausbesitzer und HOMESITTING in Stralsund.
1. Vertragsgegenstand
HOMESITTING in Stralsund verpflichtet sich, die in Betreuung genommen Tiere bestens zu versorgen, artgerecht unterzubringen, verhaltensgerecht zu halten, zu füttern und zu pflegen, sowie das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
2. Aufnahmebedingungen
- Der Vertrag kommt wirksam zustande bei beidseitiger Unterzeichnung des Angebotes inkl. der AGBs.
- Bei Vertragsbeginn sind der Impfpass und ein Nachweis über eine gültige Hunde-Haftpflichtversicherung vorzulegen.
- Bekommt der zu betreuende Hund Medikamente, ist dies in Schriftform anzugeben.
- Unkastrierte Rüden können nur mit guter Sozialverträglichkeit aufgenommen werden.
3. Haftungsausschluss
- HOMESITTING in Stralsund schließt die Haftung in dem gesetzlich zulässigen Umfang aus, d.h. es haftet bei Verletzung des uns überlassenen Tieres, bei einer Beeinträchtigung dessen Gesundheit und bei Beschädigung vom Tierhalter überlassenen Gegenständen nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei Erkrankung des Tieres erforderliche Tierarztkosten und zusätzlichem Aufwand während des Aufenthaltes bei HOMESITTING in Stralsund trägt der Tierhalter, es sei denn, HOMESITTING in Stralsund hätte diese Gesundheitsbeeinträchtigung im Rahmen des Haftungsausschlusses zu vertreten.
- Der Tierhalter stellt HOMESITTING in Stralsund und dessen Erfüllungsgehilfen von evtl. Ansprüchen Dritter frei, soweit diese Ansprüche nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beruhen.
- Sollte das Tier Gegenstände und Inventar kaputt machen, muss der Tierhalter den Wert ersetzen.
- Im Falle von unvorhergesehenen oder unbeeinflussbaren Vorkommnissen, wie plötzliche Krankheit von dem Betreuer Marvin Werth wird grundsätzlich keine Haftung für Kosten, die durch den Ausfall entstehen, übernommen.
4. Pflichten des Hundehalters
- Der Hundehalter bestätigt, dass alle Angaben bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu
sind. Treffen die Angaben des Tierhalters in dem Angebot/Vertrag nicht zu, steht HOMESITTING in Stralsund das Recht der fristlosen Kündigung zu.
- Der Tierhalter bestätigt, dass das Tier sein Eigentum ist und er über das Tier frei verfügen kann.
- Der Hundehalter versichert, dass der Hund über eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung verfügt, die es auch erlaubt, dass eine andere Person den Hund ausführt. Vor der Betreuung wird HOMESITTING in Stralsund eine Kopie des Versicherungsscheins und des letzten Zahlungsbelegs vorgelegt.
- Der Hundehalter versichert, dass sein Hund bei den zuständigen Behörden gemeldet ist und die dafür fälligen Gebühren/Steuern entrichtet werden. Eine Kopie des Hundesteuerbescheides wird an HOMESITTING in Stralsund vor der Betreuung vorgelegt.
- Der Hundehalter versichert, dass der Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose.
- Der Hundehalter versichert, dass der Hund zum Zeitpunkt der Übergabe an den Betreiber alle vorgeschriebenen Impfungen erhalten hat. (Nachweis durch Kopie des EU-Impfpasses).
- Der Hundehalter versichert, dass sein Hund entwurmt und gegen Zecken und Flöhe behandelt ist.
- Während des Betreuungszeitraumes bleibt der Tierhalter Eigentümer des Tieres nach § 833 Tierhaltergefährdungshaftung.
- Für den Zeitraum der Betreuung wird vom Tierhalter ausreichend Futter und benötigte Medikamente zur Verfügung gestellt. Erforderliche Nachkäufe werden mit den dazugehörigen Belegen zusätzlich in Rechnung gestellt.
5. Rechte und Pflichten von HOMESITTING in Stralsund
- HOMESITTING in Stralsund verpflichtet sich, das Tier art- und verhaltensgerecht zu betreuen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Der Tierhalter wird durch HOMESITTING in Stralsund unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Tier gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten. Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass in dem Fall ein Ansprechpartner zu erreichen ist, der das Tier gegebenenfalls abholt.
- Sollte während des Aufenthaltes eine tierärztliche Versorgung notwendig sein, wird HOMESITTING in Stralsund unverzüglich Kontakt mit dem Tierhalter aufnehmen. Ist dies nicht möglich, handelt HOMESITTING in Stralsund nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen. Die damit verbunden Kosten werden vom Tierhalter getragen, sie werden ihm durch eine Quittung belegt.
- Bei einem starken Aggressionsverhalten des Tieres, das eine gefahrlose Betreuung unmöglich macht, ist HOMESITTING in Stralsund berechtigt, die Betreuung abzubrechen. Der Tierhalter verpflichtet sich, die betreuung des Tieres wieder zu übernehmen.
6. Datenschutz
- HOMESITTING in Stralsund wird über alles, was ihr aufgrund des Auftrages zur Kenntnis gelangt Schweigen gegenüber Dritten bewahren. Kundendaten werden streng vertraulich behandelt. HOMESITTING in Stralsund respektiert Ihre Privat- und Persönlichkeitssphäre. Daher werden bei der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten. HOMESITTING in Stralsund nutzt Ihre persönlichen Daten ausschließlich zu Zwecken der Kundenverwaltung. Ihre Daten werden in einem Notfall an zuständige Behörden (Polizei usw.) oder an den behandelnden Tierarzt weitergegeben.
6.1 Einwilligung zur Verwendung und Veröffentlichung von Foto und Videomaterial
Der Tierhalter willigt ein, falls er im Angebot, den Punkt "Dürfen Foto's und Bilder aufgenommen und verarbeitet werden?“ mit „Ja“ beantwortet hat, dass Aufnahmen von seinem Tier auf der Internetseite von HOMESITTING in Stralsund oder auf die Facebook/Instagram Seite, veröffentlicht werden dürfen.
7. Zahlung
- Alle Preise verstehen sich in Euro. Der Vertragspartner erklärt sich mit der aktuellen Preisliste/Angebot einverstanden, von welcher der Tierhalter eine Ausfertigung erhalten hat. Nachfolgende Preisanpassungen werden rechtzeitig mitgeteilt.
- Das Entgelt ist bis max. 7 Tage nach Rechnungszustellung per Überweisung auf das Konto von Marvin Werth (HOMESITTING in Stralsund) zu überweisen.
- Wird das Dienstleistungshonorar nicht rechtzeitig bezahlt, wird HOMESITTING in Stralsund nach der 3. Schriftlichen Aufforderung ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt beauftragen. Alle somit entstandenen Kosten und die gesetzlichen Verzugszinsen fallen wegen Verzug dem Vertragspartner zur Last und sind vom Ihm in voller Höhe zu bezahlen. Die fristlose Kündigung des Betreuungsvertrags behält sich HOMESITTING in Stralsund vor.
- Wenn der Tierbesitzer einen Verdienstausfall bei HOMESITTING in Stralsund durch fehlendes Einhalten der AGB ́s oder auch durch andere Gründe verschuldet, muss er für diesen in voller Höhe aufkommen.
8. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt.
Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedacht Werdens vereinbart worden wären.